Der Beginn und Einstieg in den Unterricht ist jederzeit möglich! Anmelden kannst du dich entweder direkt in unserer Fahrschule (vor oder nach den Unterrichtszeiten) oder telefonisch unter 0177/6858028.

1. Anmeldung
Bei der Anmeldung werden deine Daten aufgenommen. 
(Bei Minderjährigen muss ein
Erziehungsberechtigter unterschreiben.)

2. Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis 
Deinen Antrag gibst du beim Rathaus deines Hauptwohnsitzes ab. 

Benötigte Unterlagen:
- 1 Lichtbild (biometrisch)
- Sehtestbescheinigung für die Klassen 
  A, A2, A1, B, BE, L, AM, T 
- Bescheinigung "1. Hilfe Kurs" 
  für die Klassen A, A2, A1, B, L, AM, T
- Kopie Ausweis  

Der Antrag wird von dort an das Landratsamt weitergeleitet. Man muss mit ca. 4-6 Wochen Bearbeitungszeit rechnen, da der Druck des Führerscheins durch die Bundesdruckerei schon 3-4 Wochen dauert. Bitte den Antrag rechtzeitig abgeben. Nach erfolgter Ausbildung durch unsere Fahrschule und nach der Bearbeitung deiner Papiere wirst du vom Landratsamt zur Fahrprüfung zugelassen. Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die theoretische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden.