B:
18 Jahre - für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Anhänger bis 750 kg Anhänger, über 750 kg wenn das zulässige Gesamtgewicht
(Fahrzeug + Anhänger) 3,5 t nicht überschreitet.
17 Jahre - im Rahmen des Begleiteten Fahrens
https://www.bf17.de
Die Führerscheinklasse B beeinhaltet folgende Klassen: L, AM
BE:
18 Jahre - Voraussetzung ist die Führerscheinklasse B.
Führerscheinklasse BE berechtigt zum führen folgender Fahrzeuge: Anhänger über 750 kg bis max. 3,5 t
17 Jahre - im Rahmen des Begleiteten Fahrens
AM:
15 Jahre - für zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h dreirädrige Krafträder (Trikes) mit einem Hubraum von max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h vierrädrige Kraffahrzeuge (Quads) mit einem Hubraum von max. 50 ccm, einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem max. Leergewicht von 350 kg .
Bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb darf die Leistung max. 4 kW betragen
A1:
16 Jahre - für Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer max. Leistung von 11 kW. Das Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht muss mindestens 0,1 kW/kg betragen. D.h. das Leichtkraftrad muss mindestens ein Leergewicht von 110 kg haben. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum größer als 50 ccm, einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis max. 15 kW.
Die Führerscheinklasse A1 beeinhaltet folgende Klassen: AM
A2:
18 Jahre - für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Leistung von max. 35 kW.
Das Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht muss mindestens 0,2 kW/kg betragen. D.h. das Kraftrad muss mindestens ein Leergewicht von 175 kg haben.
Für Personen die mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A1 sind gilt:
Theorieunterricht und Sonderfahrten entfallen.
Es müssen nur ein paar Übungsfahrten und lediglich die praktische Prüfung abgelegt werden.
Die Führerscheinklasse A2 beeinhaltet folgende Klassen: AM, A1
A:
20 Jahre - für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
21 Jahre - für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
24 Jahre - bei Direkteinstieg
Die Führerscheinklasse A beeinhaltet folgende Klassen: AM, A1, A2
MOFA:
15 Jahre -
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) 8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U) 8 mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
L:
16 Jahre -
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.